Studierende, die BAföG beziehen, dürfen einen Nebenjob annehmen, solange sie die Einkommensgrenze von 556 Euro brutto monatlich (ab 2026: 603 Euro) nicht überschreiten. Es ist wichtig, das Einkommen regelmäßig zu überprüfen, um Kürzungen der BAföG-Leistungen zu vermeiden....